Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das Verfahren gegen ein deutsches Sportwettenunternehmen zur Rückforderung von Wetten eingestellt und stattdessen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen.
In dem Verfahren geht es um Glücksspielaktivitäten aus den Jahren 2013 bis 2018, bei denen der Spieler eine vollständige Erstattung aller entstandenen Verluste verlangt – mit der Begründung, dass der Buchmacher zu diesem Zeitpunkt nicht über eine Sportwettenlizenz in Deutschland verfügte.
Tatsächlich waren die deutschen Behörden in diesem Zeitraum nicht in der Lage, Glücksspiellizenzen zu erteilen, da sie befürchteten, dass das deutsche Lizenzsystem gegen EU-Recht verstoßen würde, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit, eines der Grundprinzipien der Europäischen Verträge. Diese Ansicht wurde vom Europäischen Gerichtshof in seinem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2016 im Ince-Fall (C-336/14) bestätigt.
Auf dem deutschen Sportwettenmarkt kam es in den letzten Jahren zu unzähligen ähnlichen Klagen vor Gerichten auf allen Ebenen, die gemeinhin als „deutsche Spielerklagen“ bezeichnet werden.
Im vorliegenden Fall stellte das Bundesgericht aufgrund von Konflikten mit dem Recht der Europäischen Union Fragen zum Anwendungsbereich bestimmter Bestimmungen des deutschen Rechts.
Dr. Ronald Reichert, der leitende Anwalt des Wettanbieters im aktuellen Fall, sagte gegenüber Games & Business: „Der Europäische Gerichtshof hat 2016 im Ince-Fall alles gesagt: Denn die Lizenzierungsverfahren wurden unter Verstoß gegen EU-Recht und Sport durchgeführt.“ Wettanbieter konnten keine On-Lizenzen erhalten, das Fehlen einer Lizenz dürfte nicht gegen sie sprechen.“ „Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof wie bereits in der Vergangenheit zugunsten der Dienstleister und der europäischen Dienstleistungsfreiheit entscheiden wird“, sagte Matthias Dahms, Präsident des Branchenverbandes Deutscher Sportwettenverband (DSVW).
Tatsächlich stellt das erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der europäischen Marktfreiheiten das jüngste in einer langen Reihe konsistenter Urteile dar, die seit den 2000er Jahren erlassen wurden.
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Diese: Chevron-Berater
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