Während der Titel andeutet, dass Deutschlands jüngste Einführung der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten „revolutionär“ ist – und das ist es – sollte es sicherlich nicht sein. Dennoch hat der Deutsche Bundestag heute, am 11. Juni 2021, einen lang erwarteten Wechsel zu den verpflichtenden Compliance-Regeln des Unternehmens angekündigt. Nach monatelangen Verhandlungen hat der deutsche Gesetzgeber das Thema in den letzten Tagen der laufenden Legislaturperiode endlich auf die Zielgeraden gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass deutsche multinationale Konzerne für Menschenrechts- oder Umweltverletzungen in ihren globalen Lieferketten rechtlich verantwortlich gemacht werden.
„Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass Unternehmen verantwortungsbewusst handeln“, sagte Julian Kippenberg, stellvertretender Direktor der Kinderrechtsabteilung von Human Rights Watch. „Die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten ist keine Option.“
Diese Nachricht kommt zu einer Zeit, in der globale Unternehmen bereits auf die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Richtlinien (ESG) gedrängt werden, mit einer intensiven Kampagne zur Reduzierung der CO2-Emissionen für die Bereiche 1, 2 und 3 der Lieferkettenoperationen und einer konzertierten Anstrengung, um Lieferanten zu vermeiden und Hersteller, die die heute erwarteten Standards nicht erfüllen, von branchenführenden Unternehmen erfüllt werden.
Wen betrifft das neue Gesetz?
Mit der neuen deutschen Gesetzgebung können Organisationen, die die Regeln und Vorschriften nicht einhalten können Sie muss Geldstrafen in Höhe von potenziell 2 % ihres weltweiten Jahresumsatzes zahlen. Es gilt jedoch nicht für alle.
Laut ReutersGesetzlich sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe gezwungen, Due-Diligence-Verfahren einzuführen, die Verstöße verhindern; Ab 2023 sind nur noch Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland betroffen. Ab 2024 werden die Regeln auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet.
Statistiken aus dem Land zeigen, dass die erste Phase der Einführung dieser Verordnung 900 Unternehmen betreffen wird, während die zweite Phase 4800 Unternehmen ins Rampenlicht rückt. Der Gesetzentwurf würde es der Regierung auch ermöglichen, öffentliche Bieter, die Bußgelder von mehr als 175.000 Euro verlangen, vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen.
„Für Unternehmen ergeben sich unzählige Risiken“, sagte Joachim Lange, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Ein Wort der Vorsicht von einem angesehenen Führer zu einer Zeit, in der Industrielobbyisten und Großhandelsunternehmen befürchten, dass das neue Gesetz die Bürokratie erhöht und darauf hindeutet, dass Preiserhöhungen bevorstehen könnten.
Nehmen Sie die deutschen Giganten
Nach Berücksichtigung der anstehenden Gesetzgebung Daimler AG, besser bekannt als Autogigant Mercedes-Benz, ein Unternehmen, das bei Auftreten von ESG-Compliance-Problemen entlang seiner multinationalen Lieferkette eine hohe Gebühr entrichtet und die Zahlung für eine Änderung begrüßt, aber bei bestimmten Aspekten der Rechnung zögert.
„Daimlers Position ist: Die Achtung der Menschenrechte ist ein wesentlicher Aspekt unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie. Wir begrüßen daher die Fortschritte im Lieferkettenrecht. Obwohl die Regelungen sehr ambitioniert sind, hat der Gesetzesentwurf einen insgesamt soliden Ansatz. Er basiert auf“ anerkannte Menschenrechte Es gibt Unternehmen auch mehr Rechtssicherheit in einem bisher nur teilweise regulierten Bereich.
Lieferketten sind keine „Ketten“, sondern sehr komplexe Netzwerke: Allein Daimler hat über 60.000 Direktlieferanten – und viele Unterlieferanten. Aus diesem Grund halten wir auch das vorgeschlagene risikobasierte inkrementelle Modell für sinnvoll. Unternehmen sind in erster Linie für ihr eigenes Geschäft und für ihre direkten Lieferanten verantwortlich. Unternehmen müssen dann in der tieferen Lieferkette aktiv werden, wenn konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Genau das tut die Daimler AG bereits heute.
Obwohl wir den Gesetzesentwurf grundsätzlich unterstützen, erachten wir einige Aspekte als entscheidend, zum Beispiel geplante Bußgelder von bis zu 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Anstatt mit Sanktionen zu drohen, halten wir konkrete Maßnahmen, die Unternehmen im Falle eines Zahlungsausfalls ergreifen sollten, für angemessener. Zudem bleiben einige Formulierungen mehrdeutig und lassen Interpretationsspielraum. Begriffe wie beispielsweise „fairer Lebensstandard“ müssen präzise formuliert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Darüber hinaus sollten Dokumentations- und Berichtspflichten nicht zu unnötiger Bürokratie führen und an bestehende Regeln angepasst werden. Das hilft einerseits den Menschen vor Ort nicht, andererseits belastet es die Unternehmen – und die Umsetzung kann gerade kleinere Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „
Dieses Gesetz ist wohl eine der bedeutendsten Entwicklungen im Bereich der Lieferkette in diesem Jahr. Aber es muss daran erinnert werden, dass Veränderungen nicht auf Knopfdruck erfolgen und werden und dass demokratische Prinzipien in die Debatte einfließen müssen, bevor Gesetze im Zeitplan verankert werden. Sich für Umwelt und Menschenrechte einzusetzen, ist ein Picknick und kein kurzer Spaziergang durch den Park. Für deutsche Unternehmen ist es daher an der Zeit, ihre Schuhe auf die Beine zu stellen und ihre vernetzten globalen Lieferketten zu bewerten. Wir hoffen, dass sie ein großartiges Beispiel für den Rest von uns sind.
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