Die Zahl der kirchlichen Asylbewerber in Deutschland ist im Jahr 2023 Regierungsangaben zufolge „deutlich gestiegen“.
Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zeigen, dass im Jahr 2023 insgesamt 1.514 Menschen einen Antrag auf Kirchenasyl gestellt haben. Im Jahr 2022 beträgt die Fallzahl 1.243 und im Jahr 2022 nur noch 821 Fälle.
Die Evangelische Presseagentur berichtete, dass die Daten verfügbar seien EPTNach einer Auskunftsanfrage einer der Abgeordneten der Linkspartei (Die Linge) im Parlament, Clara Benger.
Doch trotz der gestiegenen Antragszahlen lag die Zahl der Menschen, denen der deutsche Staat nach einem Kirchenasyl Asyl gewährte, im Jahr 2023 bei lediglich neun.
Dublin-Verordnung
Die meisten, die einen Antrag auf Kirchenasyl stellten, meldeten sich EPTSie haben dies getan, um zu vermeiden, dass sie in ein anderes EU-Land zurückgeschickt werden, wo ihr Asylfall zunächst nach EU-Recht verhandelt werden muss. Dies wird als Dublin-Verordnung bezeichnet.
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In mehr als 1.000 Fällen zwang die Kirche den deutschen Staat, den Fall anzunehmen, als die Person Asyl beantragte, und in jedem Fall lief die sechsmonatige Frist für Deutschland ab, die Person in ein anderes EU-Land zurückzuschicken.
In manchen Fällen kann eine Frist von 18 Monaten für die Rückführung der Person gelten, insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass die Person versuchen könnte, einer Abschiebung zu entgehen.
Nach der sogenannten Dublin-Verordnung wird von einem Asylbewerber erwartet, dass er im ersten EU-Land, in das er einreist, einen Asylantrag stellt. Wenn sie das Land verlassen, bevor ihr Fall geprüft wurde, und versuchen, in einem Land Asyl zu beantragen, das sie für günstiger halten, riskieren sie, in das Land der ersten Einreise zurückgeschickt zu werden.
Anspruch und Wirklichkeit
Entsprechend EPTIm vergangenen Jahr beantragte Deutschland die Rückführung von 75.000 Fällen in das erste EU-Einreiseland und wurde aufgefordert, rund 15.500 Asylbewerber aus anderen EU-Ländern nach ihrer Ausreise aus Deutschland wieder aufzunehmen.
Tatsächlich gelang es ihnen jedoch, 5.050 Personen zurückzuschicken und insgesamt 4.275 Fälle aus anderen EU-Ländern heranzuziehen, um ihre Ansprüche in anderen EU-Ländern zu prüfen.
Die Behörden in Deutschland versuchten, einige der Asylrechte der Kirche vor Gericht anzufechten, konnten diese Praxis jedoch nicht verhindern.
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Einige Kirchen, die Zuflucht bieten, verfügen sogar über eigene Gebäude für diejenigen, die in der Kirche Hilfe suchen.
Wer um Kirchenasyl bittet, darf die Kirche nicht verlassen und ist daher auf die Hilfe von Kirchenmitarbeitern und Ehrenamtlichen angewiesen.
Banker sagt, das System „muss sich ändern“
In Fällen von Kirchenasyl wenden sich die kirchlichen Behörden an die BAMF-Geschäftsstelle und bitten diese, den Fall zu prüfen und zu prüfen, ob in Deutschland Asyl gewährt werden soll oder nicht. Dies ist zeitaufwändig und kann zu Zeitüberschreitungen führen.
Laut Bünger-Berichten EPTDer Anstieg der Zahl kirchlicher Asylbewerber ist ein Spiegelbild der erhöhten geplanten Rückführungen von Asylbewerbern in andere EU-Länder im Rahmen der Dublin-Verordnung.
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Banker bezeichnete die deutsche Herangehensweise an diese Fälle als „beschämend“ und sagte, die deutsche Regierung hätte sich mehr dieser Fälle annehmen sollen.
Er fügte hinzu, dass das BAMF der Ansicht sei, dass nur die schwerwiegendsten Fälle berücksichtigt würden und dass sich dieser Ansatz „ändern müsse“.
Mit EPD
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