Ein ehemaliger Agent Der deutsche Geheimdienst BND Am Mittwoch wies er Vorwürfe zurück, er habe während seiner Arbeit in Deutschland für Russland spioniert.
Carsten L.* und sein Mitangeklagter Arthur E. Es gibt Wird verdächtigt, mit einem russischen Geschäftsmann zusammenzuarbeiten, um „sensible Informationen“ vom BND zu erhalten Es wurde an den Moskauer Geheimdienst FSB geschickt.
Carsten L. Anstatt im Auftrag Moskaus zu spionieren, hat Arthur E. behauptete, mich ernannt zu haben, und verwies auf dessen hochrangige Kontakte in Afrika und Russland. Potenzielle Rekrutierung.
Der ehemalige Geheimdienstoffizier Carsten L. Arthur E. Er behauptet, er habe ihm bei einem gemeinsamen Besuch in einem Berliner Bordell von Kontakten in die „russische Sicherheitsindustrie“ erzählt. Arthur E. sagte, der Kontakt habe Kenntnis von russischen Spionagebemühungen in westlichen Botschaften in Moskau gehabt.
Am Mittwoch hat Carsten L. Er sagte, er sei an dieser Art von Geheimdiensten besonders interessiert, da er damit beauftragt sei, Missbräuche in der russischen Botschaft in Berlin im Auge zu behalten.
Rechtsanwälte: Carsten L. Ein Spion
Die Staatsanwälte gegen Carsten L. sagen, der Gegenklage sei Arthur E. Helfen Sie mit, wichtige BND-Informationen nach Moskau zu senden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Karsten L. vor, Fotos und Screenshots von neun BND-Akten erstellt und diese an Arthur E. weitergeleitet zu haben, der sie dann nach Moskau brachte.
Berichten zufolge zahlte der FSB Carsten L. für seine Dienste mindestens 450.000 Euro (478.750 US-Dollar).
Das Gericht hörte am Mittwoch, dass die fraglichen Akten detaillierte Informationen über den BND enthielten Evgeny PrigogineDer inzwischen verstorbene Ex-Präsident Russische paramilitärische Wagner-Gruppe.
„Der Angeklagte hat den BND nicht verraten“, sagte Karsten L. sagte der Anwalt.
Der Anwalt sprach auch über den Bargeldvorrat, den die Behörden bei einer Durchsuchung der Wohnung seines Mandanten gefunden hatten, und sagte, das Geld stamme nicht aus Russland, sondern sei Teil der Altersvorsorge von Karsten L. und seiner Frau.
Der Prozess war streng bewacht und umfasste aufgrund der Art des besprochenen Materials mehrere Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Bei einer Verurteilung wegen Hochverrats werden Karsten L und Arthur E. Beiden droht eine Gefängnisstrafe.
*Anmerkung der Redaktion: Die DW folgt dem deutschen Pressekodex, der die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre mutmaßlicher Täter oder Opfer betont.
js/sms (AP, dpa)
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