Ab dem 1. Januar 2021 gelten britische Staatsbürger aus EU-Sicht im Allgemeinen als Bürger eines Drittstaats, sodass sie die Vorteile der EU-Staatsbürgerschaft nach dem Staatsbürgerschaftsrecht nicht genießen, es sei denn, sie sind zusätzlich zur britischen Staatsbürgerschaft Bürger eines EU-Staates. .
Visumfreie Einreise
Europäische Rechte aus dem Brexit Selbständige Arbeitnehmerfreizügigkeit Und das Freiheit Erbringung von Dienstleistungen Gilt im Allgemeinen nicht mehr für britische Staatsbürger in der EU. Aber die Einreise in die EU, also die Einreise nach Deutschland ist ohne Visum möglich, die Frist von 180 Tagen überschreitet 90 Tage nicht.
Das bedeutet, dass britische Staatsbürger Deutschland nach 90 Tagen verlassen müssen. Britische Staatsbürger haben jedoch in der Regel nicht das Recht, innerhalb von 90 Tagen ohne gültiges Visum in Deutschland zu arbeiten.
Britische Staatsbürger benötigen eine separate Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (AufenthaltsgenehmigungWenn sie länger als 90 Tage bleiben oder arbeiten möchten.
Ausnahme nach Vereinbarung
Die Ausnahme gilt für britische Arbeitnehmer und selbstständige Deutsche, die bereits vor Ablauf der Wechselfrist am 31. Dezember 2020 in Deutschland gelebt und gearbeitet haben. Arbeitnehmer, wenn sie für einen Aufenthaltstitel gemeldet sind – GB (Aufenthaltsdokument-GBBis 30.06.2021. Diese Ausnahme wird ausdrücklich erwähnt Rücktrittsvereinbarung Zwischen Großbritannien und der Europäischen Union.
Das bedeutet, dass britische Staatsbürger, die sich in Deutschland niedergelassen haben, das Land aufgrund des Brexits nicht verlassen müssen. Dies impliziert auch, dass Arbeitgeber mit britischen Arbeitnehmern in Deutschland diese weiterhin beschäftigen können. Dies gilt auch für Selbständige in Großbritannien.
Dies gilt jedoch nicht für die Dienstleistungsfreiheit: Britische Selbständige ohne Sitz in Deutschland dürfen bis zum 1. Januar 2021 in der EU grundsätzlich keine Dienstleistungen erbringen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen Handels- und Kooperationsabkommen Zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Jeder Einzelfall muss unabhängig geprüft werden, denn die genauen Regelungen variieren je nach Branche und Mitgliedsstaat.
Aufenthaltsgenehmigung
Um einen britischen Staatsbürger in Deutschland zu beschäftigen, bedarf es einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ausdrücklich eine Beschäftigung in Deutschland nach deutschem Recht erlaubt. Wohnrecht.
Da britische Staatsangehörige aus einem privilegierten Staat nach deutschem Einwanderungsrecht stammen, können sie bei ausländischen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (AusländerkommissionNach visumfreier Einreise nach Deutschland, es sei denn, sie beabsichtigen direkt nach der Einreise zu arbeiten. In diesem Fall können sie einen Aufenthaltstitel im Vereinigten Königreich beantragen Deutsche Auslandsvertretung.
Arbeitnehmer sind für ihre Unterlagen selbst verantwortlich, Arbeitgeber müssen jedoch prüfen, ob eine legale Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorliegt, andernfalls drohen ihnen Sanktionen.
Geschäftsreisen
Die Ausnahme von der Richtlinie, dass jeder britische Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigt, gilt für kurzfristige Dienstreisen nach Deutschland, die 90 Tage nicht überschreiten. Der Begriff „Geschäftsreise“ richtet sich nach dem deutschen Ausländerrecht und beschränkt sich auf bestimmte Funktionen wie die Teilnahme an Besprechungen oder Verhandlungen, die Teilnahme an Geschäftsvereinbarungen oder den Abschluss von Verträgen.
Diese Tätigkeiten gelten rechtlich nicht als „Beschäftigung“ nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht und unterliegen nicht der Anerkennung. Eine Dienstreise gilt grundsätzlich nicht als „Beschäftigung“, wenn der Geschäftsreisende innerhalb von 180 Tagen insgesamt 90 Tage nicht überschreitet.
- Beschäftigung im Ausland im gewerblichen Bereich durch einen Arbeitgeber aus Deutschland; Oder
- führt Gespräche oder Verhandlungen mit einem Arbeitgeber im Ausland in Deutschland, erstellt Vertragsangebote, schließt Verträge ab oder überwacht die Vertragserfüllung; Oder
- Errichtet, beaufsichtigt oder kontrolliert den deutschen Teil eines Unternehmens an einen Arbeitgeber im Ausland.
In diesen Fällen können britische Staatsbürger im Rahmen einer Geschäftsreise ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Deutschland einreisen und dort arbeiten. Jede über diese Anforderungen hinausgehende Tätigkeit gilt jedoch als Erwerbstätigkeit, die ohne gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis grundsätzlich nicht erlaubt ist. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, ob es sich bei den geplanten Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter tatsächlich um Dienstreisen oder lukrative erlaubnispflichtige Beschäftigungen in Deutschland handelt.
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