Die Ko-Vorsitzenden der Berliner Prozesspolitischen Arbeitsgruppe (Algerien, Deutschland, Liga der Arabischen Staaten und UNSMIL) beriefen am 19. Mai ein Treffen der Arbeitsgruppe ein, um Fortschritte auf dem politischen Weg Libyens zu erzielen. Sie bekräftigten, dass die Abhaltung der nationalen Wahlen am 24. Dezember 2021, wie auf der Roadmap des Libyschen Politischen Dialogforums (LPDF) vereinbart, Libyens höchste Priorität für den Abschluss der Vorbereitungsphase und des demokratischen Übergangs ist.
Die Ko-Vorsitzenden lobten die Arbeit des LPDF-Legislativausschusses, der eine Verfassungsgrundlage für die nationalen Wahlen am 24. Dezember 2021 entwarf. Sie begrüßten die Entscheidung des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs und des Präsidenten der UNSMIL, John Kubis, am 26. und 27. Mai eine virtuelle vollständige Sitzung des LPDF einzuberufen, um den Vorschlag zu prüfen. Die Ko-Vorsitzenden ermutigten die LPDP, alle anstehenden Punkte im Geiste des Kompromisses zu klären, um eine breit angelegte Einigung zu erzielen.
In diesem Zusammenhang fordert die Resolution 2570 (2021) des Sicherheitsrates vom 20. April 2021 die zuständigen Institutionen, einschließlich der libyschen Behörden und des Repräsentantenhauses, auf, die Wahlen vom 24. Dezember 2021 zu erleichtern und die verfassungsrechtlichen Gründe zu klären. Gesetzgebung für Wahlen bis zum 1. Juli 2021.
Wie in den jüngsten Erklärungen des Redners ausgeführt, begrüßten sie die Bereitschaft des Repräsentantenhauses, den Vorschlag aus verfassungsrechtlichen Gründen des LPDP zu prüfen.
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