Ryanair hat am Mittwoch seinen dritten Sieg im Kampf gegen die milliardenschwere Seuchenunterstützung seiner Konkurrenten gegen die deutsche Regierungshilfe für die Charterfluggesellschaft Condor errungen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht hob die Entscheidung der Regulierungsbehörden auf, den Umzug zu genehmigen, sagte jedoch, Condor müsse die Beihilfen jetzt nicht zurückzahlen, da die COVID-19-Epidemie und die neue Entscheidung der Europäischen Kommission noch anhängig seien.
Europas zweiter High Court hat entschieden, dass „die Generalversammlung die Entscheidung der Kommission, die staatliche Hilfe für die deutsche Fluggesellschaft Condor Flucktenst zu genehmigen“, aus „unzureichenden Gründen“ aufhebt.
Die Richter entschieden, dass die Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts keine ausreichenden Gründe für den direkten Kausalzusammenhang zwischen der Annullierung und Umstrukturierung ihrer Flüge aufgrund der Kosten im Zusammenhang mit der Verlängerung der Insolvenz von Condor und den Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Epidemie lieferte.
Die EU-Exekutive genehmigte im vergangenen Jahr einen von der deutschen Regierung garantierten Kredit in Höhe von 550 Millionen Euro (670 Millionen US-Dollar) und sagte, der Schritt entspräche den Beihilferegeln des Blocks.
Ryanair lobte das Urteil.
„Wenn Europa aus dieser Krise mit einem funktionierenden Binnenmarkt hervorgehen soll, muss die Europäische Kommission für die nationalen Regierungen eintreten und aufhören, diskriminierende staatliche Hilfen an inkompetente nationale Fluggesellschaften abzustempeln“, sagte Europas größte Billigfluggesellschaft in einer Erklärung.
Die Kommission sagte, sie werde das Urteil prüfen, bevor sie weitere Maßnahmen ergreift.
Ryanire, der letzten Monat 16 Klagen gegen die Kommission eingereicht hatte, weil sie staatliche Beihilfen für Lufthansa (LHAG.DE), Air France KLM (AIRF.PA) und andere Wettbewerber sowie nationale Programme zugunsten von Fluggesellschaften zugelassen hatte, erhielt im vergangenen Monat seine ersten Siege von das gleiche Gericht, das KLM und Portugals TAP unterstützte. Weiterlesen
Rechtssache D-665/20 Ryanair gegen Kommission.
($ 1 = 0,8205 Euro)
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