Die deutsche Stadt erklärt sich bereit, das Gemälde an die Erben des Holocaust-Überlebenden zurückzugeben

BERLIN (JDA) – Die Stadt Düsseldorf hat diese Woche zugestimmt, ein expressionistisches Gemälde im Wert von 18 Millionen US-Dollar an die Erben ihres ursprünglichen jüdischen Besitzers zurückzugeben, um einen Präzedenzfall für deutsche Restaurierungsansprüche zu schaffen.

Kurt Gravy, ein jüdischer Geschäftsmann und Kunstsammler, floh 1939 nach jahrelanger Verfolgung und mehrwöchiger Inhaftierung in einem Konzentrationslager in Sachsenhausen aus Nazideutschland nach Chile.

Nach Angaben von Familienanwälten durfte Grovie auf seiner Flucht nur einen Koffer und einige Reichmark tragen. Aber das Gemälde „Der Fuchs“ des deutschen expressionistischen Pioniers Franz Mark, den die Nazis als „perverse Kunst“ betrachteten, wurde wahrscheinlich mit Hilfe von Freunden deportiert.

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Gravy schrieb 1939, dass er vorhatte, es zu verkaufen, um die Kosten seiner Siedlung zu decken. Er tat dies 1940 in New York; Er starb vier Jahre später. Als der neue Besitzer 1962 eine Spende an das Kunstbolst-Kunstmuseum in Düsseldorf leistete, überquerte das Werk erneut den Ozean.

Screenshot aus einem Video des Kunstale Carlsruhe Museums in Deutschland. (Weblicht)

Die deutsche Beratungskommission für die Rückgewinnung gestohlener Kulturgüter in NS-Zeiten hat in der Regel keine Fälle bearbeitet, in denen ein Kunstwerk außerhalb Deutschlands den Besitzer gewechselt hat. Mit einer Zweidrittelmehrheit empfahl die Kommission jedoch, das Gemälde an die Erben zurückzugeben und den Verkauf außerhalb des Dritten Reiches nicht zu verhindern, da Gravy seine wertvollen Besitztümer nicht verkauft hätte, wenn er nicht verfolgt worden wäre.

Am Donnerstag stimmte der Stadtrat von Düsseldorf in einer geschlossenen Sitzung zu, das Gemälde ohne Einwände oder Geständnis an die Erben zurückzugeben: eine rechtsextreme Alternative zur deutschen Partei oder Afti.

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Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall für die Umstrukturierung von Kulturgütern schaffen, die nach Washingtons Grundsätzen im Ausland verkauft werden, wie beispielsweise das Abkommen von 1998 mit Deutschland, in dem die Standards für die Feststellung festgelegt wurden, ob Eigentum geplündert oder verkauft wurde.

Marcus Stoitzel, ein deutscher Erbe, sagte dem jüdischen Telegraphen, dass der Gegenstand nicht spektakulär sein müsse.

„Dies ist nicht immer Franz Marks Gemälde“, sagte er in einem Telefoninterview. „Es ist ein Buch oder ein Möbelstück, das möglicherweise etwas mit der Vergangenheit zu tun hat, die sie verloren haben.“

Stoitzel fügte hinzu: „Es kann nur vertraut werden, andere Parteien und Länder zu ermutigen, sich zu melden.“

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