Einführung
Am 24. März 2021 unterzeichneten die Niederlande und Deutschland ein Protokoll zur Änderung des Steuerabkommens zwischen den beiden Staaten (The. Protokoll). Die Steuervereinbarung verhindert einerseits die Doppelbesteuerung durch Unternehmen oder Bürger und andererseits die Besteuerung. Dieses Protokoll enthält Vereinbarungen über (kurzfristige) Sozialversicherungsleistungen und das Recht auf Besteuerung von Klauseln, die die Besteuerung verhindern.
Dieses Protokoll wurde noch nicht umgesetzt, wird jedoch in Kraft treten, sobald die Zustimmung des Parlaments und die Übertragung der Genehmigungsinstrumente zwischen den Vertragsstaaten stattgefunden haben. Dieser GT fasst den Inhalt des Warnprotokolls zusammen.
Sozialversicherungsleistungen
Mit diesem Protokoll wird das Recht geändert, bestimmte Sozialversicherungsleistungen zu besteuern, die als „Cronkengelt“ (Krankheitsleistung) und „Eldergelt“ (Leistung für Eltern kleiner Kinder) bekannt sind. Dies stellt sicher, dass in jedem Fall das Land, das die Sozialversicherungsleistungen erbringt, diese besteuern kann. Unter anderem sorgen die Nettosozialversicherungsleistungen in Deutschland dafür, dass sie in den Niederlanden nicht besteuert werden.
Steuervermeidung
Dieses Protokoll enthält Vereinbarungen zwischen Staaten, die verhindern, dass die Vorteile der Vereinbarung nur zur Steuervermeidung genutzt werden. Diese Anti-Missbrauchs-Regeln stehen im Einklang mit dem BEPS-Plan (Basic Erosion and Profit Change). Diese Vereinbarung entspricht nun den Mindeststandards des BEPS-Plans.
Fazit
Die Bestimmungen des Kodex treten in Kraft, sobald beide Vertragsstaaten vereinbart haben, die Verfahren der nationalen Verfassung einzuhalten. Danach treten die Regeln des Protokolls am ersten Januar des folgenden Kalenderjahres in Kraft.
© 2021 Greenberg Trurick, LLP. Alle Rechte vorbehalten. National Law Review, Band XI, Nr. 104
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