Broadcom ist Ein weiterer juristischer Sieg wurde erklärt Im Streit um geistiges Eigentum mit Netflix in Deutschland gab Broadcom bekannt, dass das deutsche Bundespatentgericht eine vorläufige Stellungnahme abgegeben hat, dass Broadcoms Patent auf HEVC/H.265-Videokodierung gültig ist.
Diese Ankündigung folgt Das Münchener Gericht entschied im September Die Verwendung von HEVC durch Netflix, Ein Codec zur Übertragung von 4K-Videos, auch bekannt als H.265Verletzt Broadcoms „366“-Patent.
Da Netflix dem Münchner Gerichtsbeschluss offenbar nicht nachgekommen ist, beantragte Broadcom eine Entscheidung beim Bundespatentgericht. Broadcom sagte, es habe außerdem bei einem Münchner Gericht einen Antrag auf Sanktionierung wegen der angeblichen Verletzung seiner Patente durch Netflix gestellt.
„Gemäß § 890 der Zivilprozessordnung sind bei Verstößen gegen die einstweilige Verfügung folgende Strafen zu verhängen: (i) staatliche Geldbußen von bis zu 250.000 Euro für jede Zuwiderhandlung, beispielsweise jedes Mal, wenn Netflix einen rechtsverletzenden Videostream an einen deutschen Abonnenten sendet; und/oder (2) Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für Vorstandsmitglieder des Rechtsverletzers“, sagte Broadcom in seiner Pressemitteilung zur Bekanntgabe der Entscheidung des Patentgerichts.
Das Bundespatentgericht wird voraussichtlich am 18. Juli 2024 nach mündlicher Verhandlung hierzu endgültig entscheiden.
Netflix hat die einstweilige Verfügung noch nicht öffentlich kommentiert.
Netflix und Broadcom liegen seit 2018 im Streit, wobei das Videotechnologieunternehmen auch um niederländische und US-amerikanische Patente im Zusammenhang mit HEVC konkurriert. Dies wird wahrscheinlich nicht der letzte Patentstreit im Zusammenhang mit der Verwendung von HEVC sein.
In der EMEA-Region ist Deutschland mit über 10 Millionen zahlenden Nutzern im Jahr 2021 nach Großbritannien der zweitgrößte Markt für Netflix. Laut Statista-Website.
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