Deutscher Bundestag stimmt Novelle des Klimaschutzgesetzes zu – Jurist

Der Bundestag, Bundestag der Bundesrepublik Deutschland, Bestanden Zweiter Verfassungszusatz am Freitag Zentrales Klimaschutzgesetz. Die Novelle wurde einen Tag nach dem Bundesverfassungsgericht beschlossen Abgelehnt Ein Gesetzgeber lehnt den geänderten Gesetzentwurf ab. Änderungen sind beabsichtigt reduzieren Druck auf einzelne Sektoren durch Aufhebung bestimmter Treibhausgasemissionsziele.

In Bundestag Am Freitag stimmte die deutsche Koalitionsregierung der Verabschiedung der Änderungen zu. Freie Demokratische Partei (FDP) und Grüne Partei Abgestimmt Die oppositionelle Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) stimmte gegen die Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Die FDP betonte die Notwendigkeit, den marktwirtschaftlichen Klimaschutz zu ersetzen, während die Grünen sagten, das überarbeitete Gesetz werde durch die Beibehaltung bestehender Ziele verschärft.

Am Donnerstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht abgelehnt Den Antrag stellte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der geltend machte, dass seine Rechte als Bundestagsabgeordneter im Gesetzgebungsverfahren verletzt worden seien. Er sagte, die Gesetzgeber hätten nicht genug Zeit gehabt, sich über diese Gesetzesänderungen zu informieren. Infolgedessen erklärte das Gericht die Klage für unzulässig und lehnte die einstweilige Verfügung ab.

Ab September 2023 debattierte der Bundestag über die Reform des geänderten Gesetzes. Nach dem ursprünglichen Gesetz waren bestimmte Sektoren wie Transport oder Gebäude dazu verpflichtet, Anforderungen an Treibhausgasemissionen einzuhalten, die letztes Jahr die jährlichen Ziele nicht erreichten. Bei der neuen Reform wird jedoch nicht mehr geprüft, ob diese Ziele in den einzelnen Sektoren erreicht werden, sondern ob das Gesamtziel, die Emissionen Deutschlands bis 2030 um 65 Prozent zu senken, langfristig erreicht werden kann. Sollten die Änderungen in Kraft treten, findet die erste Prüfung im Jahr 2026 statt.

Die Änderungen werden zunächst dem Bundesrat vorgelegt, bevor sie in Kraft treten.

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