- Von Jessica Parker
- Berliner Korrespondent
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das es Bürgern und Einwohnern erleichtert, das Geschlecht legal zu ändern.
Außerdem werden unter bestimmten Umständen hohe Geldstrafen für die Offenlegung des vorab registrierten Namens oder Geschlechts einer Person ohne Erlaubnis eingeführt.
Bisher war für die Änderung Ihres eingetragenen Geschlechts ein ärztliches Attest und eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
Jetzt können Menschen über 18 Jahre männlich, weiblich oder ein anderes, drittes Geschlecht werden, was nach deutschem Recht bereits der Fall ist.
Nach Ablauf von drei Monaten nach dem Antrag auf eine solche Änderung müssen Antragsteller persönlich bei einer Registrierungsstelle erscheinen.
Sie können auch verlangen, dass keine Angaben zu Ihrem Geschlecht erfasst werden.
Die vorsätzliche und schädliche Offenlegung des Vornamens oder des gesetzlichen Geschlechts kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen – beispielsweise wenn dies aufgrund von Gerichtsverfahren oder polizeilichen Ermittlungen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vornamen müssen das neue gesetzliche Geschlecht repräsentieren – für einen männlichen Eintrag ist also ein genehmigter männlicher Vorname erforderlich, während für einen weiblichen Eintrag ein genehmigter weiblicher Vorname erforderlich ist.
Vierzehn- bis 18-Jährige benötigen die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, Personen unter 14 Jahren benötigen eine Erklärung ihres Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
Innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung kann keine Änderung oder Ergänzung vorgenommen werden.
Das Gesetz ermöglicht es Frauen, zu entscheiden, wer weiterhin Zugang zu Laufräumen wie Fitnessstudios und Umkleidekabinen hat.
Anträge von Mann zu Frau oder mehrere Anträge, die zwei Monate vor dem nationalen Verteidigungsnotstand gestellt werden, werden ausgesetzt.
Wie im „Ampel“-Koalitionsvertrag versprochen, treten die neuen Regeln zum 1. November in Kraft.
Bundeskanzler Olaf Scholes sagte: „Wir zeigen Respekt gegenüber trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen – ohne anderen etwas wegzunehmen. So modernisieren wir unser Land weiter. Dazu gehört, die Lebenswirklichkeiten anzuerkennen und zu ermöglichen. Recht.“
Nike Slavik von der Grünen Partei, die Transgender ist, sagte, es sei der „erste Schritt“ in Richtung einer Gesellschaft, die Transgendern das Recht auf Selbstbestimmung zugesteht.
Konservative und die rechtsextreme AfD haben sich unter anderem gegen die Pläne ausgesprochen und davor gewarnt, dass das Gesetz missbraucht werden könnte.
Es wurden auch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf junge Menschen geäußert. „Junge Menschen wählen ohne entsprechende Beratung möglicherweise einen Weg, den sie später bereuen“, sagte Mareike Wulf von der CDU.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde mit 374 zu 251 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen.
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