Die Regierungskoalition in Deutschland hat am Freitag einem Finanzierungsmechanismus für das künftige Wasserstoffnetz des Landes zugestimmt, die Baufrist um fünf Jahre bis 2037 verlängert und Investoren im Falle einer Insolvenz geschützt.
Viele Länder setzen auf Wasserstoff, der Erdgas teilweise ersetzen kann, um ihre Volkswirtschaften zu dekarbonisieren und Wege zu finden, um intermittierende erneuerbare Energiequellen in das Stromnetz zu integrieren. Deutschland, das bis zum Beginn des Ukraine-Krieges stark von russischem Gas abhängig war, ist besonders an einer Umstellung auf Wasserstoff interessiert.
Das Wasserstoff-Backbone-Netzwerk des Landes wird sich über mehr als 9.700 Kilometer (6.000 Meilen) erstrecken und etwa 20 Milliarden Euro (21,6 Milliarden US-Dollar) kosten, wobei die bestehenden Gaspipelines 60 Prozent des Netzwerks ausmachen.
Energiepolitische Gesetzgeber der drei Regierungskoalitionsparteien einigten sich am Freitag auf die Details des Netzwerks, die diskutiert werden und voraussichtlich nächste Woche vom Unterhaus des Parlaments genehmigt werden, sagten die Gesetzgeber in einer gemeinsamen Erklärung.
Die sozialdemokratische Abgeordnete Nina Scheer sagte, dass das Netz laut der Vereinbarung spätestens 2037, also fünf Jahre nach der ursprünglichen Frist, betriebsbereit sein solle, um die finanzielle Belastung der Betreiber zu verringern.
Das Projekt wird durch Nutzungsgebühren finanziert und von privaten Unternehmen gebaut. Um Investitionen in die noch in den Kinderschuhen steckende Technologie zu fördern, übernehmen die Netzbetreiber keine Haftung, wenn ein Betreiber in Konkurs geht, sondern übernehmen eine staatliche Garantie in Höhe von etwa 6,7 Prozent Kapitalrendite. Eigenkapital vor Steuern.
Das Wirtschaftsministerium erwägt eine so genannte Abschreibung, um die Kosten für den Aufbau des Netzes über einen längeren Zeitraum zu decken, um zu vermeiden, dass der gesamte Betrag auf die derzeitigen Verbraucher abgewälzt wird, und plant, die Kosten bis 2055 zurückzuzahlen.
Sollte die Nachfrage jedoch schwach sein und der Markt nicht anspringen, müssten die Netzbetreiber etwa 24 Prozent der Kosten tragen, waren sich beide Parteien einig.
„Für den unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns der Rückgratverdichtung trägt die Bundesregierung nur eine Teilschuld“, heißt es in der Vereinbarung.
Der Energieversorger BDEW begrüßte die Einigung, sagte aber, den Anlegern solle mehr Sicherheit vor Kapitalverlusten geboten werden.
„Der eigentliche Test wird sein, ob tatsächliche Investitionsentscheidungen auf der Grundlage der Vereinbarung getroffen wurden“, sagte der Verband der deutschen Kommunalversorger (VKU) in einer Erklärung.
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